Wichtig für spätere Rente

23.06.2007 Wer als Schulabgänger noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend melden.

Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.
Denn auch ohne Anspruch auf Leistung könne die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz für spätere Rentenansprüche berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist den Angaben zufolge, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre als Ausbildungsuchende melden. Weitere Auskünfte gibt es bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 -10004800.
Südwestpresse, 23.06.07

Letzte Änderung: 21.11.2007