Antidiskriminierung - Erste Verfahren im Land
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen zum Beispiel aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung oder des Alters verhindern.
Über erste Erfahrungen hat gestern das Landesarbeitsgericht berichtet. Danach waren nach einer Auswertung zwischen August 2006 und April 2007 bei den neun Arbeitsgerichten im Land insgesamt 109 Verfahren (0,3%) eingegangen. 52
Fälle konnten bereits durch Vergleich erledigt werden, zwölf Urteile wurden gesprochen.
Gestützt auf das Gesetz werden zum Teil hohe Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Diskriminierung bei Bewerbungen geltend gemacht.
Vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe begehrte zum Beispiel ein männlicher Bewerber 7500 Euro, weil er für die Filialleitung eines Damenbademoden-Geschäfts abgelehnt worden war. Man einigte sich auf 6000.
Das Arbeitsgericht Ulm erkannte an, dass eine Personalberatungsfirma den Namen des Kunden nennen muss, der mit der Begründung, man wolle einen deutlich unter 50 Jahre alten Arbeitnehmer, den 55-jährigen Kläger als zu alt
abgelehnt hatte. Noch nicht entschieden ist, ob der Kläger, wie verlangt, am Ende 63 000 Euro als Schadenersatz bekommt.
Südwestpresse, 29.06.07
Letzte Änderung: 21.11.2007