Vaterschaft
Väter können künftig im Zweifelsfall leichter und legal herausfinden, ob sie tatsächlich der Erzeuger ihres Kindes sind. Vater, Mutter und Kind erhalten jeweils einen Anspruch auf Klärung der Abstammung.
Verweigern die Betroffenen einen Gentest, kann die Einwilligung vom Familiengericht ersetzt werden. Dies sieht ein gestern von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf vor.
Heimliche Vaterschaftstests bleiben verboten. Bestehen bleibt die Möglichkeit, eine Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 dem Gesetzgeber aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg
zu eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses zu überprüfen. Heimliche Vaterschaftstests hatte das Gericht nicht anerkannt.
Südwestpresse, 12.07.07
Letzte Änderung: 21.11.2007