Die Abgeltungssteuer

31.07.2007 Was sich durch die neue Abgeltungssteuer vom Januar 2009 an ändert

- Bei festverzinslichen Wertpapieren und Sparbüchern sind die Zinsen künftig
voll steuerpflichtig; sie werden durch die Abgeltungssteuer von 25 Prozent
plus Solidaritätszuschlag und plus gegebenenfalls Kirchensteuer abgegolten.
Sparer, die einen niedrigen persönlichen Steuersatz (Grenzsteuersatz) haben,
können das zu viel bezahlte über ihre Steuererklärung zurückfordern.
- Aktien und Aktienfonds: Kursgewinne und Dividenden unterliegen der
Abgeltungssteuer, die ausländische Quellensteuer wird angerechnet;
Spekulationsfrist entfällt.
- Genusscheine /Genossenschaftsanteile: Abgeltungssteuer wird fällig.
- Immobilienfonds: Fallen bei offenen Fonds Kursgewinne und Dividenden an,
so müssen sie versteuert werden; Wertsteigerungen sind sowohl bei offenen
als auch bei geschlossenen Fonds nach 10 Jahren steuerfrei. Das war auch
schon bislang so.
- Immobilien: Wie schon jetzt ist der Verkauf eigengenutzer Immobilien nach
zwei Jahren steuerfrei. Bei vermieteten Objekten bleibt es bei der Zehn-Jahres-
Frist. Danach ist ein Verkauf steuerfrei.
- Riester-, Rürup -Verträge sowie Altersvorsorge über den Arbeitgeber
(Unterstützungskasse o. ä.) sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.
- Für Kapitallebensversicherungen muss künftig beachtet werden: Gewinne
aus Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind abgeltungspflichtig,
wenn die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt. Für Policen nach diesem
Zeitraum wird die Steuer berechnet, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt
oder verkauft wird und der Verkäufer noch nicht 60 Jahre alt ist oder der
Vertrag keine 12 Jahre lang bestanden hat.
- Bei Zertifikaten gilt die Regel, dass Kursgewinne der Abgeltungssteuer
unterliegen. Dies gilt für alle Papiere, die nach dem 14. März 2007 gekauft
wurden.
- Bei Termingeschäften (Puts, Calls) können künftig Verluste mit
Kursgewinnen aus Zinsen und Dividenden verrechnet werden; ansonsten
greift auch hier die Abgeltungssteuer voll.

Grundsätzlich gilt: Anleger, die bislang einen höheren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent haben, fahren mit de Neuregelung besser; alle andern Anleger müssen auf die Steuererklärung am Jahresende setzen.
Siegfried Bauer, zu erreichen unter E-Mail:
s.bauer@swp.de
Südwestpresse, 31.07.07

Letzte Änderung: 21.11.2007