Entgeltumwandlung bleibt
Arbeitnehmer sollen auch künftig einen Teil ihres Gehalts steuer- und abgabenfrei fürs Alter zurücklegen dürfen. Das Kabinett beschloss die unbefristete Fortsetzung der so genannten Entgeltumwandlung, die derzeit
schon Millionen Menschen nutzen.
Der Staat hilft Arbeitnehmern auch künftig beim Sparen auf eine Betriebsrente. Auch nach 2008 sollen auf die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Das beschloss das Kabinett gestern.
Die Eigentumsumwandlung war 2002 eingeführt worden und sollte Ende 2008 auslaufen. Sie sieht vor, dass Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent ihres Verdienstes abgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen dürfen. Die
Förderung kann je nach Höhe des Gehalts mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.
Das zeigt ein vereinfachtes Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 26 000 Euro im Jahr darf bis zu 1040 Euro Entgelt - 4 Prozent - umwandeln. Dabei spart er Arbeitnehmeranteile bei den Sozialabgaben von rund 20 Prozent oder 208 Euro.
Mindestens 2,7 Millionen Menschen profitieren nach Schätzung von dieser Förderung. Insgesamt hatten nach Darstellung des Sozialministeriums Ende 2006 rund 17,3 Millionen Arbeitnehmer Anwartschaften auf Betriebsrenten. Daneben
gab es 8,5 Millionen Verträge über die Riesterrente, die unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis mit staatlichen Zuschüssen oder Steuervorteilen aufgebaut wird.
Zweite Neuerung: Wer mit Unterstützung des Arbeitgebers eine Betriebsrente aufbaut, sichert seine Ansprüche künftig bereits nach dem 25. Lebensjahr. Bisher gilt 30 als Altersgrenze, was jungen Leuten bei Jobwechsel oder
Familienpausen Probleme bereiten kann.
Übereinstimmend lobten die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Kabinettbeschlüsse. Damit seien die Weichen für die betriebliche Altersvorsorge richtig gestellt,
erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt.
Auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach von einer "guten Nachricht". Die zusätzliche Vorsorge trage dazu bei, Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Der Zentrale Kreditausschuss der
Bankenbranche lobte, damit sei eine seiner zentralen Forderungen erfüllt.
Dagegen beklagte Grünen-Experte Irmingard Schewe-Gerick, wegen der Förderung fehlten den Sozialversicherungen schon jetzt 2,5 Milliarden Euro an Beiträgen. Die Entgeltumwandlung senke langfristig das Niveau der
gesetzlichen Rente - zu lasten derjenigen, die nicht privat vorsorgen könnten. Rentenexperte Volker Schneider von der Linken argumentierte ähnlich.
Auch Rentenversicherungs-Präsident Herbert Rische äußerte Vorbehalte. Wenn die abgabenfreie Entgeltumwandlung "ein Erfolgsmodell wird, dann hat das Auswirkungen auch auf diejenige, die keine Entgeltumwandlung betreiben
können, weil die Rentenanpassungen dadurch negativ beeinflusst werden können."
Für die Betroffenen sei das im besten Fall ein Nullsummenspiel. Was sie in der gesetzlichen Rente weniger bekommen, erhalten sie aus der Betriebsrente mehr.
Ebenfalls beschlossen wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes, dass Ehepartner mit unterschiedlich hohem Verdienst von 2009 an eine gerechtere steuerliche Lastenverteilung wählen können. Danach können die Partner
gemäß ihrem Anteil am Familieneinkommen Lohnsteuern zahlen. Mit der Neuregelung sollen vor allem Frauen einen Anreiz erhalten, eine Beschäftigung aufzunehmen. Laut Finanzministerium haben derzeit rund 4 Millionen Ehepaare
die Steuerklassekombination III/V gewählt.
Südwestpresse, 09.08.07
Letzte Änderung: 21.11.2007