Cannabis aus der Apotheke
Der Leiter der Bundesopiumstelle in Bonn, Johannes Lütz, bestätigte, sein Amt habe dem Antrag einer Frau aus Baden-Württemberg unter strengen Auflagen zugestimmt.
Die 51-Jährige leidet unter Multipler Sklerose. Die Patientin darf ein Jahr lang Extrakte aus Hanf legal beziehen. Ein Arzt muss die Therapie begleiten.
Laut Lütz hängt eine Genehmigung davon ab, dass es zur Einnahme des Cannabisprodukts keine Alternative gebe. Studien legen nahe, dass der Stoff Muskelkrämpfe und Schmerzen lindern kann, die bei der Nervenkrankheit
auftreten.
Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Noch bis Mai 2005 hatte die Behörde alle Anträge pauschal abgelehnt.
Südwestpresse, 22.08.07
Letzte Änderung: 21.11.2007