Von Biogas bis Kfz-Steuer

25.08.2007 Lange hatten Umweltminister und Wirtschaftsminister über das Klima-Schutz-Paket gestritten, jetzt stehen die 29 Punkte fest.

Lange hatten Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CDU) über das Klima-Schutz-Paket gestritten, jetzt stehen die 29 Punkte fest. Sie sollen den CO²-Ausstoss in Deutschland bis 2020 um 35 Prozent reduzieren. Noch sind es nur Pläne.
Vieles ist noch vage bei den "Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm", die das Bundeskabinett beschlossen hat: Die Vorhaben müssen noch in Gesetze umgesetzt werden. 2008 will der Bund 2,6 Milliarden Euro für Klimapolitik ausgeben, dreimal so viel wie 2005. Die wichtigsten Punkte für Privatleute und Unternehmen:
- Kraft-Wärme-Kopplung: Der Anteil von Strom aus diesen besonders effektiven Kraftwerken soll bis 2020 auf 25 Prozent verdoppelt werden. Die Förderung - ein Bonus je Kilowattstunde Strom, der alle Stromverbraucher bezahlen müssen - wird auf dem heutigen Niveau von 750 Millionen Euro eingefroren.
- Erneuerbare Energien: Ihr Anteil an der Stromproduktion soll von 13 auf mindestens 25 Prozent steigen.
- Intelligente Stromzähler: Um den Stromverbrauch zeitlich steuern zu können, sollen elektronische Zähler innerhalb von sechs Jahren zunächst in Firmen und "zeitlich versetzt" auch in Privathaushalten eingebaut werden. Damit sollen lastabhängige Stromtarife je nach Tageszeit möglich werden. Es gibt aber keine Nachrüstpflicht.
- Energieeffiziente Produkte: Die EU soll Standards gemessen am besten Anbieter sowie eine bessere Kennzeichnung einführen.
- Biogas: Bis 2030 soll es zehn Prozent des Erdgasverbrauchs ersetzen. Netzbetreiber müssen es vorrangig abnehmen und einspeisen.
- Energieeinsparverordnung: Bis 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten weitgehend unabhängig von fossilen Brennstoffen sein. Die Wärmedämm-Vorschriften werden für Neubauten um 30 Prozent verschärft. Bestehende Gebäude müssen nur im Rahmen normaler Sanierung nachgerüstet werden. Die Nachtstrom-Speicherheizungen müssen innerhalb von zehn Jahren ausgetauscht werden, wenn es nicht unwirtschaftlich ist; dies wird gefördert im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms.
- Betriebskosten von Mietwohnungen: Der verbrauchsabhängige Anteil bei den Heizkosten soll erhöht werden. Ob der Mieter bei gravierenden Verstößen des Vermieters gegen Energiestandards die Miete kürzen darf, wird geprüft.
- Gebäudesanierungsprogramm: In den Jahren 2008 und 2009 stehen jeweils rund 700 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung. Dies soll auch danach fortgeführt werden.
- Erneuerbare Energien in Wohnungen: In Neubauten müssen 15 Prozent aus Solarenergie kommen, bei der Sanierung von Altbauten zehn Prozent. Dies wird mit 350 Millionen Euro gefördert. Härtefälle können ausgenommen werden.
- Pkw: Der durchschnittliche CO²-Ausstoß neuer Pkw wird bis 2012 von derzeit 164 auf 130 Gramm pro Kilometer reduziert. Das muss auf EU-Ebene festgelegt werden. Dienstwagen können vorläufig weiter unbegrenzt von der Steuer abgesetzt werden.
- Biokraftstoffe: Ihr Anteil am Kraftstoffverbrauch soll bis 2020 auf 17 Prozent steigen.
- Umstellung der Kfz-Steuer: Für Neufahrzeuge soll sie möglichst rasch aufkommensneutral auf den CO²-Ausstoß umgestellt werden. Für Altfahrzeuge bleibt es bei der derzeitigen Regelung. Allerdings sollen die Steuersätze "maßvoll" erhöht werden, damit neue Autos nicht schlechter gestellt werden.
- Verbrauchskennzeichnung für Pkw: Informationen über die CO²-Emissionen und die Fahrzeugeffizienz sollen möglichst EU-weit eingeführt werden.
- Flugverkehr: Er soll europaweit in den Emissionsrechtehandel einbezogen werden. Ziel ist es, die CO²-Emissionen pro Flug in Europa um zehn Prozent zu senken.
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Südwestpresse, 25.08.07

Letzte Änderung: 21.11.2007