Achtung beim Anteilsverfahren

30.11.2007 Geplante Abschaffung der Steuerklasse fünf kann beim Anteilsverfahren gravierende Nachteile haben.

Das Bundesfinanzministerium ist mit einem - nicht in der Koalition abgestimmten - Vorschlag zur Abschaffung der Steuerklasse fünf vorgeprescht Danach können Ehepaare, die bisher die Kombination der Steuerklassen drei und fünf gewählt haben, ab 2009 nach ihrem jeweiligen Anteil am Familieneinkommen besteuert werden.

Das geht aus datenschutzrechtlichen Gründen nur freiwillig. Denn der Anteil muss auf der Steuerkarte eingetragen werden. Damit erfährt der Arbeitgeber, wie viel der jeweils andere verdient.

Bei der Aufstellung eines Sozialplans könnte das fatale Folgen haben. An der zu zahlenden Einkommenssteuer würde dieses neue "Anteilsverfahren" ebenso wenig ändern, wie an den Regelungen des Ehegattensplittings.

Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks hofft aber auf höhere Motivation für Ehefrauen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Bisher werden vier Millionen Ehepaare in der Kombination drei und fünf besteuert, 95 Prozent derer in Steuerklasse fünf sind Ehefrauen.

aus DGB-InfoBrief 07

Letzte Änderung: 30.11.2007