Verstoß gegen Grundgesetz

26.12.2007 Die Betreuung der Langzeitarbeitlosen muss grundlegend neu organisiert werden

Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz- IV- Arbeitsgemeinschaften verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt die derzeitige Organisation in den bundesweit mehr als 350 Arbeitsgemeinschaften den "Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung".
Nicht durchsetzen konnten sich die Kläger mit ihrem Verlangen nach einer Neuverteilung der finanziellen Lasten. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass der Bund den Jobcentern beziehungsweise ihren Arbeitsgemeinschaften teure Aufgaben zuweisen konnte, ohne sich voll an den Kosten zu beteiligen.
Bundesarbeitsminister Scholz strebt so rasch wie möglich eine Neuregelung an. Kein Arbeitsloser müsse sich Sorgen machen:
"Alle Betroffenen erhalten ihre Leistungen wie bisher." Er sehe sich durch das Urteil bestätigt, dass das Arbeitslosengeld II "verfassungsgemäß ist". Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen teilweise statt.
(AZ: 2 BvR 2433/04 und 2434/04)
Südwestpresse, 21.12.07

Letzte Änderung: 26.12.2007