Razien gegen G-8-Gegner rechtswidrig
Die Dursuchungsaktionen gegen Globalisierungsgegner vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass sich die militanten G-8-Gegner nicht zu einer terrororistischen Vereinigung zusammengeschlossen hätten. Deshalb sei der Generalbundesanwalt nicht zuständig gewesen, sondern
Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.
Darüber hinaus äußerte der Strafsenat große Zweifel, ob überhaupt eine Vereinigung vorlag. Dafür habe es nur "Vermutungen", aber keine handfesten Indizien gegeben. Dass sich einzelne der 17 Beschuldigten
gelegentlich getroffen haben, reiche für die Annahme einer Vereinigung nicht aus.
Nach BGH-Angaben haben die Betroffenen "eine Vielzahl" von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt.
Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmensbeschluss auf.
Südwestpresse, 05.01.2008
Letzte Änderung: 06.01.2008