Rente sicher
Auch wenn das neue Unternehmen nicht mehr im selben Geschäftszweig tätig ist, bestehen die Ansprüche weiter.Die Klägerin bekam seit 1990 betriebliche Altersrente. Seitdem änderte sich die Gesellschaftsform des Unternehmens mehrfach. Seit 1999 wurde überhaupt kein Modehaus mehr betrieben, stattdessen übernahm die Firma die Besitzgesellschaft für eine Einkaufspassage. Daraufhin wurden 2000 die Rentenzahlungen eingestellt. Das LAG schloss sich am 24.01.2006 der Auffassung des Erstgerichts an, dass durch die Eintragung im Handelsregister eine Rechtsnachfolge vorlag und die Firma als Rechtsnachfolgerin hafte. Dabei war unwesentlich, ob ein Betriebsübergang stattfand, da die Ansprüche der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits ausgeschiedenen Klägerin aus der betrieblichen Altersversorgung nicht auf den Betriebserwerber übergehen können. (LAG Nürnberg, Az. 2 SA 853/04)
Letzte Änderung: 13.01.2008