Hilfe gegen Armut
Was ist Grundsicherung?
Die Grundsicherung im Alter wurde Anfang 2003 als eine besondere Form der Sozialhilfe eingeführt. In der Höhe entspricht sie heute genau dem Arbeitslosengeld II. Es gibt also für einen Alleinstehenden im Monat 347 Euro
plus die Wohnungs- und Heizkosten.
Der einzige Unterschied zu jüngeren Beziehern ist, dass die Kinder nicht den Unterhalt ihrer Eltern übernehmen müssen, auch wenn sie selbst gut verdienen, es sei denn sie hätten ein Jahreseinkommen von über 100
000 Euro. So soll vermieden werden, dass Senioren aus Scham auf diese staatliche Leistung verzichten.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung im Alter?
Nicht nur Rentner, sondern jeder über 65 Jahren, dessen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Die Grenze ist abhängig von den Wohnkosten. Daher kann sie je nach Wohnort schwanken.
Experten nennnen einen Betrag von etwa 660 Euro im Monat. Anrechnen lassen muss man sich alle eigene Einkünfte, ob Rente, Betriebsrente, Pension, Arbeitslohn oder auch die Risterrente. Zudem muss Vermögen bis auf einen
Grundbetrag verbraucht werden. Dazu kann auch das Eigenheim gehören.
Wo kann die Grundsicherung beantragt werden?
Beim örtlichen Grundsicherungs- und Sozialamt. Die Rentenversicherer müssen Beziehern kleiner Renten zwar mit dem Rentenbescheid einen Antrag schicken, sie stellen aber nicht fest, ob ein Anspruch besteht; dies ist immer
Aufgabe der kommunalen Behörden.
Wie viele Bezieher gibt es?
Ende 2006 erhielten 371 000 Personen über 65 Jahren die Grundsicherung. Das waren 2,3 Prozent aller Bundesbürger in dieser Altersgruppe. Neuere Zahlen des Statistschen Bundesamts liegen noch nicht vor. Seit dem Start dieser
Sozialleistung 2003 stieg die Zahl der bezieher um 37 Prozent.
SÜDWESTPRESSE, 12.01.2008
Letzte Änderung: 14.01.2008