Hoffnung für Berufspendler
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig und wird sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
Das oberste deutsche Steuergericht bekräftigte damit seine Zweifel an der seit 1.Januar 2007 geltende Regelung, derzufolge Kosten für den Weg zur Arbeit erst ab den 21. Kilometer von der Steuer abgesetzt werden können.
Endgültig über die Frage der Verfassungsmäßigkeit kann aber nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die Verfahren eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs, die gegen die Kürzung geklagt hatten, setzte
der BFH aus.
Die Wege zur Arbeit seien rein berufliche Aufwendungen, sagte der Vorsitzende Richter, Hans-Joachim Kanzler. Die Pendlerkosten seien unvermeidbare Kosten, denen sich Arbeitnehmer nicht entziehen könnten.
Außerdem verstoße das Gesetz gegen den Schutz von Ehe und Familie, wenn etwa Ehepaare belastet werden, die ihre Arbeitsplätze in entgegengesetzten Richtung haben.
"Wir hoffen natürlich, dass unsere Entscheidung die des Bundesverfassungsgerichts beeinfusst", sagte Kanzler. Bis zur entgültigen Entscheidung, die noch in diesem Jahr fallen soll, können Pendler den Freibetrag für
die vollen Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
SÜDWEST PRESSE,24.01.2008
Letzte Änderung: 26.01.2008