Hilfe statt Kündigung

Vorschaubild

28.01.2008 Bei fast einem Viertel der 18- bis 59-Jährigen übersteigt der Alkoholkonsum das verträgliche Maß.

Suchtkrankheiten machen vor Werkstoren nicht halt. Damit Kolleginnen
und Kollegen mit ihren Problemen nicht allein bleiben und
am Ende vielleicht sogar ihren Arbeitsplatz verlieren, sollten sich
Betriebsräte rechtzeitig um Suchtprävention und Hilfen kümmern.
Die Zahlen sprechen für sich: Etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen
sind alkoholabhängig, fünf bis zehn Prozent stehen an der
Schwelle zur Abhängigkeit.
Fehlzeiten liegen bei Alkoholabhängigen 16mal höher als beim Durchschnitt der Beschäftigten. Wenn Arbeit unerledigt bleibt und andere sie übernehmen müssen, leidet das Betriebsklima. Auch das Unfallrisiko steigt: Bei jedem dritten bis vierten Arbeitsunfall ist Alkohol im Spiel.
Sucht im Betrieb beschränkt sich nicht auf Alkohol, auch wenn es
das gängigste Suchtmittel ist. Probleme gibt es ebenso mit illegalen Drogen und verhaltensbedingten Abhängigkeiten wie Internetsucht oder Essstörungen.
Eines gilt für alle Süchte: Sie werden im Betrieb meist nicht
offen angesprochen. Vorgesetzte schweigen lieber. Betriebsräte geraten
leicht ins Schleudern, wenn sie unvorbereitet mit der Kündigung
eines suchtkranken Kollegen konfrontiert werden. Deshalb sollten
Betriebsräte Hilfeangebote und Spielregeln festlegen, bevor es
zum Ernstfall kommt.
Aus Sicht der IG Metall empfiehlt sich dazu eine Betriebsvereinbarung
mit Stufenplan. Bei allen Schritten muss es darum gehen, den Betroffenen klar zu machen, dass sie Hilfe brauchen und vom
Betrieb auch Hilfe bekommen.
Allerdings müssen Betriebsräte sie auch darüber aufklären, welche
Sanktionen ihnen drohen könnten.
Die IG Metall hat zu dem Thema einen Ratgeber herausgegeben. Er
informiert etwa über arbeits- und sozialrechtliche Aspekte sowie
Suchtpräventionsprogramme.

Rehwald/Reineke/Wienemann/
Zinke: »Betriebliche Suchtprävention
und Suchthilfe«, Handbuch
der IG Metall, 2007. Es kann für drei
Euro im Extranet bestellt werden.
direkt,01.2008

Letzte Änderung: 28.01.2008