Stoll gräbt Kriegsbeil aus!

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11.02.2008 Der Betriebsrat bei dem Traditionsunternehmen Stoll muss sich gegen massive Angriffe durch ihr Management wehren, welches das sogenannte Kriegsbeil ausgegraben zu haben scheint.

Neueinstellungen werden zukünftig grundsätzlich nur noch über Leiharbeit gemacht, so äußerte sich das Unternehmen in der Öffentlichkeit. Der Betriebsrat soll keinerlei Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern haben. "So zumindest sieht das unsere Geschäftsleitung. Daher müssen wir uns dem Beschlussverfahren beim Reutlinger Arbeitsgericht stellen, um die Rechte des Betriebsrats sicherzustellen. Am 28.Februar wird das Arbeitsgericht unser Problem behandeln", so der Betriebratsvorsitzende Dietmar Heinzelmann.

Ebenso schwelt eine schlechte Stimmung unter den Beschäftigten, da die Geschäftsleitung in einer bislang ungewohnten Arroganz die Einführung von ERA, dem neuen Entgeltsystem in der Metall- und Elektroindustrie, nutzen will, um die Beschäftigten zu disziplinieren und das Lohngefüge drastisch nach unten zu drücken. "Es scheint so, als ob selbst der Arbeitgeberverband inzwischen nur noch mit Kopfschütteln auf die Aktionen der Firma Stoll reagiert", so Gert Bauer, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall.

"Wer Sturm säht wird einen Orkan ernten", äußert sich ein Beschäftigter des Reutlinger Strickmaschinenherstellers, der sich gegenüber der IG Metall über seine Bosse ärgert. Der Betriebsrat und seine Mann- bzw. Frauschaft werden sich gegen die unverständlichen Kahlschlagaktionen zu wehren wissen. "Jetzt ist es an der Zeit etwas breiter an die Öffentlichkeit gehen. Wir lassen unseren Tarifvertrag nicht zum Erfüllungsgehilfen für eine ausgeflippte Betriebsführung machen, sondern werden unsere Rechte aus dem Tarifvertrag notfalls auch mit der Hilfe des Arbeitsgerichts durchsetzen", so zeichnet Bauer die zukünftigen Maßnahmen vor, die möglicherweise folgen werden.

Termin am Reutlinger Arbeitsgericht in der Bismarkstraße

ACHTUNG TERMIN HAT SICH VERSCHOBEN!

am 17.03.2008 um 15:00 Uhr im Saal 1.

Letzte Änderung: 28.02.2008