RAUCHVERBOT / Streit in der Koalition
Das Rauchverbot sorgt gut ein halbes Jahr nach seiner Einführung in Baden-Württemberg für neuen Streit in der CDU/FDP Koalition.
Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) erteilte am Wochenende der Forderung seines Wirtschaftsministers Ernst Pfister (FDP) eine klare Absage, das Rauchen in kleinen Kneipen wieder zu erlauben. "Ich halte an dem Gesetz fest
und sehe keinen Grund, es zu ändern", sagte Oettinger. Er respektiere Pfisters Ansicht, der Gesundheitsschutz stehe aber bei dem seit August 2007 im Land geltenden Rauchverbot im Vordergrund.
Auch mögliche Folgen des strengen Nichtraucherschutzgesetzes seien
absehbar gewesen, als die Neuregelung geplant und verabschiedet wurde, sagte Oettinger. "Es ist eine Entwicklung, die wir bewusst in Kauf genommen haben."
Dagegen betonte die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger, das Thema bleibe auf der Agenda. "Auch uns ging es um Gesundheitsschutz, aber nicht um Umerziehung. Man kann doch nicht einfach sagen: Die kleinen Kneipen sind uns egal", sagte Homburger. Die FDP habe schon immer vor den Folgen dieser strikten Form des Rauchverbots gewarnt: "Wir haben das bewusst in Kauf genommen."
Wirtschaftsminister Pfister hatte der "Bild"-Zeitung gesagt, vielen Eckkneipen drohe der wirtschaftliche Ruin: "Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir brauchen deshalb im Blick auf die kleine Eckkneipe eine Härteklausel zum Schutz vor Existenzvernichtung." Er fügte hinzu: "Wie jeder Eingriff in das Berufsleben oder in einen Betrieb stehen auch Maßnahmen gegen das Rauchen in Gaststätten unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit."
Die FDP hatte in dem sich monatelang hinziehenden Ringen um das Rauchverbot zwar eine Ausnahme für Eckkneipen verlangt, konnte sich aber bei dem Gesetz nicht gegen den Koalitionspartner CDU durchsetzen. Pfister will seine Forderung dem Zeitungsbericht zufolge morgen in der Koalitionsrunde zur Sprache bringen.
In Baden-Württemberg ist das Nichtraucherschutzgesetz seit dem 1. August 2007 in Kraft. Danach darf in Gaststätten nur in abgetrennten Räumen geraucht werden. Wer keinen Platz dafür hat, wird zum Nichtraucherlokal.
Einige Kneipenwirte aus dem Land haben bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot eingelegt.
SÜDWESTPRESSE,11.02.2008
Letzte Änderung: 12.02.2008