Sex-Auktion mit Folgen
Eine Frau, die nach einer im Internet organisierten anonymen "Sex-Auktion " schwanger geworden ist, hat ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Betreiber einer Internetseite, die Namen der sechs möglichen Väter preiszugeben (Az.: 8 O 357/07).
Eigentlich hatte sich der Betreiber der Internet-Seite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft rangiere vor dem Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.
Geklagt hat eine Frau, die sich bei der Sex-Auktion mehrmals hatte ersteigern lassen. Sie hatte im April und Mai 2007 nach derartigen Auktionen Geschlechtsverkehr mit sechs Männern und kannte nur deren Internet-Nickname (Spitzname). Als die Frau ihre Schwangerschaft bemerkte, verweigerte ihr das "Auktionshaus " unter Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen die Herausgabe der persönlichen Daten der Männer.
Nach dem Urteil des Landgerichts kann sich der Betreiber der Seite jedoch "nicht darauf berufen, dass es ihm von den infrage kommenden Männern untersagt worden ist, deren Identität preiszugeben. " Er wurde zur Herausgabe der
Kontaktdaten samt Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der Männer verpflichtet.
SÜDWEST PRESSE,13.02.2008
Kommentar:
Diese Meldung finden wir erschreckend, wir fragen uns:
- Wer lässt sich ersteigern?
- Wer ersteigert?
- Wer organisiert so etwas?
- Wo bewegt sich unsere Gesellschaft hin?
Wir wollen niemanden verurteilen, niemanden beschuldigen, sondern breit informieren, da wir überzeugt sind, dass vielen unter Euch genau so geht wie es uns ergangen ist - eine Auktion der Frauen im Internet - ist so etwas
überhaupt vorstellbar?
Wurden nicht früher Sklaven versteigert?
Wenn diese Frauen auch freiwillig so etwas mitmachen, ist so etwas nur möglich, weil eine Nachfrage dafür besteht.
Wir wollen in unserer Homepage sachlich und ohne Vorurteile informieren und so veröffentlichen wir manchmal auch Artikel, mit denen nicht alle einverstanden sind.
Eines ist bei solchen Meldungen das A und O - unbefangen und ohne vorgefassten Meinung damit umgehen, dann sieht alles ganz anders aus.
Für den OFA Reutlingen-Tübingen, Aleksandra Lühr
Letzte Änderung: 20.02.2008