Das neue Gesetz kann sehr teuer werden
Wegen Diskriminierung fordert die türkischstämmige Mitarbeiterin Sule Eisele vom Versicherungskonzern R+V rund 500 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Am Montag scheiterte ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am Firmensitz Wiesbaden. Die Versicherung bestreitet nach Aussagen ihres Anwalts den Vorwurf und lehnt jede Zahlung ab.
Laut Klageschrift war die 38 Jahre alte Frau seit 2005 als Außendienstmitarbeiterin in Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) beschäftigt. Dort arbeitete sie in der Volksbank und verkaufte Versicherungen des Volksbank-Partners R+V. Als sie im folgenden Jahr ihre Schwangerschaft bekanntgab, habe das Unternehmen einen Nachfolger eingestellt und ihm bessere Arbeitsbedingungen sowie ein höheres Gehalt zugebilligt.
Sie habe jedoch ihrem Arbeitgeber rechtzeitig gesagt, dass sie nach einigen Wochen Mutterschutz ihre Arbeit wieder aufnehmen wolle, ihr Chef aber habe sie schließlich in die Elternzeit drängen wollen. Die Klägerin sei dann nach Bad Schussenried auf einen Posten mit einem Bruchteil ihres vorigen Provisionsaufkommens versetzt worden. Inzwischen sei sie vom firmeninternen Computersystem ebenso ausgeschlossen wie von Weiterbildungen. Ein Laptop werde ihr ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt.
Die Anwälte der Frau sehen darin einen Verstoß gegen das seit zwei Jahren geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale wie zum Beispiel Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Alter verhindern soll. Ihre Mandantin sei wegen ihres Geschlechts und wegen ihrer Herkunft diskriminiert worden. Sie verlangen mindestens 44 000 Euro Schmerzensgeld sowie eine Kompensation der mit der Versetzung verbundenen Einkommenseinbußen.
Nach Aussagen der beteiligten Juristen ist in Deutschland noch nie eine vergleichbare Summe unter Berufung auf das Antidiskriminierungsgesetz eingeklagt worden.
Der von R+V beauftragte Arbeitsrechtler Ulrich Volk bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet. Die Klägerin sei auf ihrem Posten unglücklich gewesen, aber nicht diskriminiert worden.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 8. Mai. Parallel hat die Frau vor dem Arbeitsgericht Ulm gegen ihre Versetzung geklagt. dpa/eb
SÜDWEST PRESSE,19.02.2008
Letzte Änderung: 19.02.2008