Vaterschaftsfeststellung erleichtert
Männer können ihre Vaterschaft künftig gegen den Willen der Mutter klären lassen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Heimliche Tests bleiben verboten.
Männer, bei denen festgestellt wird, dass sie nicht der biologische Vater sind, verlieren künftig nicht mehr automatisch ihre Rechte als erziehender Vater. Will ein Mann nicht erziehender Vater sein, muss er die Vaterschaft binnen zwei Jahren anfechten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass Männer ein Recht auf Klärung der Vaterschaft haben und den Gesetzgeber aufgefordert, bis März 2008 eine Regelung für Fälle zu schaffen, in denen die
Mutter dies verweigert.
SÜDWEST PRESSE,22.02.2008
Letzte Änderung: 22.02.2008