Erfolgswerte 2007
Im Jahr 2007 hat die DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 355 Millionen Euro für klagende Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Das entspricht pro abgeschlossenem Verfahren durchschnittlich 2.800 Euro für jedes vertretene Mitglied. Mit insgesamt mehr als 140.000 neu aufgenommenen Verfahren bleibt die DGB Rechtsschutz GmbH der mit Abstand größte Anbieter von Rechtsberatung und Prozessvertretung im Arbeits- und Sozialrecht.
Im Arbeitsrecht entfallen 51 Prozent aller 2007 geführten Verfahren auf Streitigkeiten um Lohn und Gehalt – ein bisher unerreicht hoher Anteil. Auf Kündigungsschutzklagen entfallen 34,2 Prozent aller Verfahren. Diese konnten mit mehr als 85 Prozent erfolgreich zumindest mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Gegenüber 2006 gab es insgesamt eine Zunahme um mehr als 5.000 Verfahren. Dies geht auf deutliche Steigerungen im Sozialrecht zurück – hier liegt der Anteil mit mehr als 65.000 Verfahren bei 46 Prozent des Gesamtaufkommens.
Dieser Anstieg im Sozialrecht kommt durch die zahlreichen Auseinandersetzungen um das Arbeitslosengeld II zustande: Insgesamt 16.000 Verfahren wurden 2007 hierzu geführt. Sie tragen mit 24,5 Prozent den größten Anteil zu den Streitgegenständen im Sozialrecht bei. Eine weit überproportionale Bedeutung haben Rechtsstreitigkeiten zum Arbeitslosengeld II in den ostdeutschen Bundesländern. Dort liegt der Anteil an Sozialrechtsverfahren bei 60 Prozent des Gesamtaufkommens, wohingegen sie etwa in Bayern nur 37 Prozent ausmachen. In der Sache geht es dabei meist um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, um Bedarfsgemeinschaften (Anrechnung von Einkommen nichtehelicher Partner) sowie um Kosten für angemessenes Wohnen.
Mit Musterklagen für arbeitslose Gewerkschaftsmitglieder konnte vor dem Bundessozialgericht (BSG) ein wichtiger Erfolg erzielt werden. Für Arbeitslose, die unter die so genannte „58er Regelung“ fielen, war
mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze eine deutliche Verschlechterung verbunden. Auch wenn das BSG der Argumentation, diese Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verstoße gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot und
benachteilige gerade ältere Arbeitslose, nicht folgte, konnte jedoch erreicht werden, dass durch die unteren Instanzen jedes Mal eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Die DGB Rechtsschutz GmbH führt zur
Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Arbeitslosengeldes II mehrere Musterklagen.
DGB Rechtsschutz
Letzte Änderung: 25.02.2008