Druck am Arbeitsplatz - Suizidgefahr

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25.02.2008 Steigende Arbeitsanforderungen führen bei Arbeitnehmern zunehmend zu psychischen Problemen bis hin zum Suizid.

Zunehmender Druck am Arbeitsplatz erhöht Suizidgefahr
Inwiefern ein Selbstmord als rechtliche Folge eines vorangegangenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit anzuerkennen ist und somit Auswirkungen auf die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen aus der Unfallversicherung hat, untersuchte Jens Düsel an den Beispielen Deutschland und Frankreich. Mit seinem Beitrag „Die Bewertung des Selbstmords (Selbstmordversuchs) als Arbeitsunfall im deutsch-französischen Rechtsvergleich“ gewann er nun den 1. Preis im Nachwuchswettbewerb der DGB Rechtsschutz GmbH für Juristinnen und Juristen mit Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht.

Manfred Frauenhoffer, Teamleiter der Arbeitseinheit Berlin der DGB Rechtsschutz GmbH, überreichte Jens Düsel, Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung, am vergangenen Montag in Berlin die Gewinnerurkunde. Neben einer Geldprämie in Höhe von 1.500 Euro wird der Aufsatz als Beitrag im Jahrbuch der DGB Rechtsschutz GmbH aufgenommen, das Mitte dieses Jahres erscheinen wird. Den zweiten Platz belegte Cathleen Rosendahl (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) mit ihrem Beitrag „Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen aus Gründen der ethnischen Herkunft im Arbeitsrecht nach dem AGG – Grenzen und Chancen des Antidiskriminierungsrechtes“. Der dritte Platz ging an Katarina Spiegl (Universität Passau) und ihren Aufsatz „TKÜ und kein Ende – Überwachung der Internetnutzung am Arbeitsplatz“.

Mit dem Preis, der im vergangenen Jahr erstmals ausgeschrieben wurde, möchte die DGB Rechtsschutz GmbH den gewerkschaftsnahen juristischen Nachwuchs fördern und ihm einen Anreiz geben, das Arbeit- und / oder Sozialrecht in wissenschaftlichen Beiträgen verstärkt zu behandeln.

„Über die rege Beteiligung an diesem Nachwuchswettbewerb für Juristinnen und Juristen haben wir uns sehr gefreut, zumal der Preis zum ersten Mal ausgeschrieben wurde“, sagt Klaus Westermann, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH. „Gerade für uns ist es wichtig, den juristischen Nachwuchs bei arbeits- und sozialrechtlichen Themen intensiv zu fördern.“ Auch in diesem Jahr soll der Nachwuchspreis wieder ausgeschrieben werden.
DGB Rechtsschutz

Letzte Änderung: 25.02.2008