Der Gesundheitsfonds
Ab dann gilt bei allen gesetzlichen Kassen ein einheitlicher Beitragssatz. Alle Beiträge, die sich weiter nach der Höhe des Gehalts richten, landen im Fonds; aus ihm erhalten die Kassen eine einheitliche Kopfpauschale für
jeden Versicherten. Im Herbst 2008 legt die Bundesgesundheitsministerin den Einheits-Beitragssatz ab 2009 fest. Er soll die zu erwartenden Ausgaben zu 100 Prozent abdecken. Später soll er nur erhöht werden, wenn diese Abdeckung
unter 95 Prozent sinkt. Zum Ausgleich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.
SÜDWEST PRESSE,26.02.2008
Letzte Änderung: 26.02.2008