Kampf gegen Telefonwerber

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13.03.2008 Land will strengere Regeln als der Bund

Telefonwerbung ist zu einer Landplage geworden. Jetzt will der Bund die Verbraucher besser schützen. Dem Land gehen die Pläne nicht weit genug.
Baden-Württemberg will schärfer als der Bund gegen unlautere Telefonwerbung vorgehen. Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) kritisierte den Vorschlag der Bundesregierung, nach dem die Schriftform nur bei Verträgen vorgeschrieben werden soll, die einen vorangegangenen Vertrag ablösen, etwa den eines Telefonanbieters, jedoch nicht bei neuen Verträgen. "Das ist ein wachsweicher Kompromiss ", bemängelte Hauk gestern in Stockach (Kreis Konstanz). Er will durchsetzen, dass alle telefonisch abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Hauk setzt darauf, zusammen mit anderen Bundesländern über den Bundesrat noch Änderungen im geplanten Verbraucherschutzgesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung erreichen zu können. "Ich sehe durchaus Chancen, unsere Position durchzusetzen ", sagte Hauk.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zufolge wird der Entwurf noch in den Ministerien abgestimmt und kann nach Beratungen in Kabinett, Bundestag und Bundesrat voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten. Zypries hatte die Pläne gestern Morgen gemeinsam mit Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin vorgestellt.

Hauk, der im vergangenen Jahr den Vorsitz der Verbraucherministerkonferenz von Bund und Ländern innehatte, begrüßte die Absicht, die Widerrufsmöglichkeiten für mündlich geschlossene Verträge zu verbessern. Auch Bußgelder - geplant sind 10 000 Euro - für anrufende Firmen, die ihre Telefonnummer im Display unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern, seien "richtige Begleitmaßnahmen. " Die Kernfrage sei damit aber nicht gelöst. "Der Verbraucher ist nach wie vor in der Pflicht, ungewollte Verträge selbst zu lösen, und das ist nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ", kritisierte er.

Die geplante schriftliche Bestätigung so genannter untergeschobener Verträge von Telekommunikationsunternehmen sei zwar zu begrüßen, meinte der CDU-Politiker. Nach seiner Ansicht sollte die schriftliche Vertragsform aber vor allem auch für telefonisch vereinbarte Zeitschriftenabonnements und im Lotteriewesen vorgeschrieben sein. "Diese Geschäfte spielen die weitaus größere Rolle in der Telefonwerbung ", meinte Hauk.

"Löschen Sie meine persönlichen Daten "

Verbraucherschützer empfehlen einen offensiven Umgang mit unerwünschten Werbeanrufen: zuerst nach dem Namen des Anrufers und des Unternehmens fragen, dann um eine Begründung für den Anruf bitten, schließlich Datum und Uhrzeit des Anrufs notieren.

Um künftige Belästigung zu verhindern, empfehlen sich am Ende des Gesprächs folgende Sätze: "Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr Anruf unerwünscht ist. Ich fordere Sie auf, meine von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten umgehend zu löschen. Ich werde die Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen ihre Firma veranlassen. Zudem behalte ich mir eine Unterlassungsklage vor. "

SÜDWEST PRESSE,12.03.08

Letzte Änderung: 13.03.2008