Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer
Betriebs- und Personalräte haben in ihrer täglichen Arbeit vielfältige Berührungspunkte mit dem Thema "Gleichbehandlung" - von der Einstellung neuer Arbeitnehmer, der Lohngerechtigkeit, der Berücksichtigung bei Sonderzahlungen über den persönlichen Umgang miteinander bis hin zum Schutz vor Diskriminierung Dritter, beispielsweise Kunden. Nicht zu vergessen ist die vom AGG geforderte "Betriebliche Beschwerdestelle", die in vielen Fällen von den betrieblichen Interessenvertretern organisiert wird.
Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) gibt den Betriebsräten zusätzliche Instrumente an die Hand, die Gleichbehandlung aller im Betrieb Beschäftigten sicherzustellen.
dgbrechtsschutz
Letzte Änderung: 21.03.2008