Anti-Stalking-Gesetz

Vorschaubild

30.03.2008 Seit einem Jahr gilt das Anti-Stalking-Gesetz. Die Polizei hält es für einen Segen. Es sei ein gutes Werkzeug im Kampf gegen schwere Belästigung.

Polizei: Der Täter wird bei der Anzeige mitgeliefert
Das neue Anti-Stalking-Gesetz und die Rote Karte für Gewalttäter im häuslichen Bereich haben sich nach Polizeiangaben in Baden-Württemberg bewährt. "Insgesamt kann die Polizei mit dem neuen Straftatbestand Stalking konsequenter intervenieren. Früher mussten wir über Ausweichtatbestände wie Beleidigung oder Bedrohung gehen ", erklärte Landespolizeipräsident Erwin Hetger gestern.

Das Anti-Stalking-Gesetz ist vor einem Jahr, am 31. März 2007, in Kraft getreten. Wer seither durch beharrliche Annäherung oder Nachstellung einen anderen Menschen stark belästigt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei sehr schweren Folgen sind es sogar bis zu zehn Jahre Haft. Bis Ende des vergangenen Jahres wurden 1125 Stalkingfälle im Südwesten registriert, darunter sechs besonders schwere Fälle mit Lebensgefahr oder schwerer Gesundheitsschädigung.

Wie Hetger berichtete, wurde ein Stalker aus Mannheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. "Die Vielzahl der Anzeigen im Südwesten hat mich in keiner Weise überrascht ", sagte der Landespolizeipräsident. Die Täter seien zu 84 Prozent männlich, die Opfer zu 82 Prozent weiblich. "In 68 Prozent der Fälle waren die Opfer mit dem Täter bekannt oder verwandt. Stalking ist ein ausgesprochenes Beziehungsdelikt, das meist von einem Ex-Partner begangen wird. " Ein typischer Stalker sei männlich, zwischen 30 und 40 Jahre alt und handle alleine, sagte der Polizeipräsident. "Die Aufklärungsquote liegt bei 93 Prozent. Dies liegt daran, dass uns der Täter bei der Anzeige gleich mitgeliefert wird. " Hetger rät Stalking-Opfern, sich frühzeitig bei der Polizei zu melden und alle Begebenheiten sorgfältig - und damit beweiskräftig - zu notieren.

Die Zahl der Platzverweise wegen häuslicher Gewalt ging 2007 um 111 oder vier Prozent auf 2549 zurück. Bereits im Vorjahr war die Zahl der Roten Karten gesunken. "Das Signal, dass Gewalt im häuslischen Bereich nicht toleriert wird, kommt an ", sagte Innenminister Heribert Rech (CDU). Wer innerhalb der eigenen vier Wände Gewalt ausübe, sei ein Straftäter, gegen den konsequent vorgegangen werde. Der Rückgang belegt nach Rechs Auffassung die Abschreckungswirkung. Das befristete Verbot, die eigene Wohnung zu betreten, werde fest im Landespolizeigesetz verankert.
SÜDWEST PRESSE,29.03.2008

Letzte Änderung: 30.03.2008