Kassenpatient wartet länger
Worüber spekuliert wurde, hat die Universität Köln nun nachgewiesen: Kassenpatienten warten länger auf einen Termin beim Arzt als Privatversicherte.
Kassenpatienten müssen im Durchschnitt dreimal so lange auf einen Termin beim Facharzt warten wie privat Krankenversicherte. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Die
Ärzteschaft stellt allerdings klar, dass es keine Unterschiede in der Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten gebe.
Für die Untersuchung der Universität Köln wurden im Frühjahr 2006 insgesamt 189 niedergelassene Facharztpraxen im Raum Köln/ Bonn/Leverkusen kontaktiert. Die Tester gaben sich entweder als Kassen- oder als Privatpatienten zu erkennen und baten um eine von fünf ausgewählten Untersuchungen. Gezählt wurden dann die Werktage, die zwischen dem Anruf und dem vergebenen Termin lagen. Die Terminwünsche bezogen sich auf einen Allergietest, einen Lungenfunktionstest, eine Pupillenerweiterung, eine Magenspiegelung, einen Hörtest und eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Knies.
Der größte Unterschied ergab sich für die Magenspiegelung, auf die Privatpatienten im Durchschnitt 11,9 Werktage, Kassenpatienten 36,7 Werktage warten mussten. Am geringsten fiel der Unterschied bei Hörtests aus, die bei Kassenpatienten nach 6,8 Tagen anstanden, während Privatversicherte 2,2 Tage nach dem Telefonanruf in die Praxen gebeten wurden.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, Privatversicherte und Kassenpatienten würden qualitativ gleich behandelt. "Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind. " Viele Ärzte behandelten ihre Patienten dann kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen zu verlegen. Dies habe mit "vermeintlich privilegierter Medizin für Privatpatienten " nichts zu tun.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht Unterschiede in den Wartezeiten als Folge "einer politisch gewollten Rationierung " in der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Durch eine fortwährende Budgetierung in der GKV sei es zum systematischen Verfall der Kassenarzthonorare gekommen, sagte PKV-Direktor Volker Leienbach. Viele Einsparungen in der GKV seien zudem nur möglich, indem die Politik Ärzte und andere Leistungserbringer auf die besseren Abrechnungsbedingungen gegenüber Privatversicherten verwiesen habe.
"Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist ", betonte dagegen der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler. Es gebe keine Unterschiede in der Behandlung, allenfalls bestünden "Serviceunterschiede ".
Der Sozialverband VdK nannte es "unverantwortlich ", Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten zu benachteiligen. Die Terminvergabe nach der Kassenzugehörigkeit zu steuern, sei "Zwei-Klassen-Medizin der schlimmsten Weise ".
Südwest Presse,02.04.2008
Studie bestätigt Zwei-Klassen-Medizin
Worüber spekuliert wurde, hat die Universität Köln nun nachgewiesen: Kassenpatienten warten länger auf einen Termin beim Arzt als Privatversicherte.
Kassenpatienten müssen im Durchschnitt dreimal so lange auf einen Termin beim Facharzt warten wie privat Krankenversicherte. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor. Die
Ärzteschaft stellt allerdings klar, dass es keine Unterschiede in der Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten gebe.
Für die Untersuchung der Universität Köln wurden im Frühjahr 2006 insgesamt 189 niedergelassene Facharztpraxen im Raum Köln/ Bonn/Leverkusen kontaktiert. Die Tester gaben sich entweder als Kassen- oder als Privatpatienten zu erkennen und baten um eine von fünf ausgewählten Untersuchungen. Gezählt wurden dann die Werktage, die zwischen dem Anruf und dem vergebenen Termin lagen. Die Terminwünsche bezogen sich auf einen Allergietest, einen Lungenfunktionstest, eine Pupillenerweiterung, eine Magenspiegelung, einen Hörtest und eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Knies.
Der größte Unterschied ergab sich für die Magenspiegelung, auf die Privatpatienten im Durchschnitt 11,9 Werktage, Kassenpatienten 36,7 Werktage warten mussten. Am geringsten fiel der Unterschied bei Hörtests aus, die bei Kassenpatienten nach 6,8 Tagen anstanden, während Privatversicherte 2,2 Tage nach dem Telefonanruf in die Praxen gebeten wurden.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, Privatversicherte und Kassenpatienten würden qualitativ gleich behandelt. "Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind. " Viele Ärzte behandelten ihre Patienten dann kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen zu verlegen. Dies habe mit "vermeintlich privilegierter Medizin für Privatpatienten " nichts zu tun.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht Unterschiede in den Wartezeiten als Folge "einer politisch gewollten Rationierung " in der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Durch eine fortwährende Budgetierung in der GKV sei es zum systematischen Verfall der Kassenarzthonorare gekommen, sagte PKV-Direktor Volker Leienbach. Viele Einsparungen in der GKV seien zudem nur möglich, indem die Politik Ärzte und andere Leistungserbringer auf die besseren Abrechnungsbedingungen gegenüber Privatversicherten verwiesen habe.
"Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist ", betonte dagegen der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler. Es gebe keine Unterschiede in der Behandlung, allenfalls bestünden "Serviceunterschiede ".
Der Sozialverband VdK nannte es "unverantwortlich ", Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten zu benachteiligen. Die Terminvergabe nach der Kassenzugehörigkeit zu steuern, sei "Zwei-Klassen-Medizin der schlimmsten Weise ".
SÜDWEST PRESSE,02.04.2008
Letzte Änderung: 02.04.2008