Das ist neu ab April 2008

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07.04.2008 Strengeres Waffenrecht, Vaterschaftsfeststellung, Aus für alte Kindersitze, Verändertes Gentechnikrecht, Entlastung der Sozial- und Arbeitsgerichte, Gründliche Passagierkontrollen

Strengeres Waffenrecht bringt einige Änderungen
Erneut wird das Waffenrecht verschärft. Nunmehr dürfen Waffenimitationen, sogenannte "Anscheinswaffen", nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Behältnis. Oft handelt es sich um sogenannte Soft-Air-Waffen, die mit Druckluft kleine Plastikkugeln verschießen. Grund der Neuregelung ist die Verwechslungsgefahr, die von den oft täuschend ähnlichen Nachbildungen ausgeht. Sie können mit echten Waffen verwechselt werden und Polizisten zu schnell zur Dienstwaffe greifen lassen.

Auch Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als zwölf Zentimeter ist, dürfen nicht mehr ohne Weiteres an die Öffentlichkeit, Ausnahmen gelten aber, wenn das Messer für bei der Ausübung des Berufs notwendig ist, dem Zwecke der Brauchtumspflege dient, für den Sport oder einen "allgemein anerkannten Zweck" gebraucht wird.
Ganz verboten werden sogenannte "Air-Taser". Die offiziell "Distanz-Elektroimpuls-Geräte" genannten Elektroschockpistolen werden wegen ihrer Missbrauchgefahr und dem von ihnen ausgehenden Risiko nicht mehr erlaubt.

Geerbte Waffen sind künftig mit einem technischen Blockiersystem zu sichern. Ausnahmen gelten für Erben, die selbst einen Waffenschein haben, zum Beispiel als Jäger oder Sportschützen. Eine Ausnahme gilt außerdem für kulturhistorische Waffen.

Um den illegalen Waffenhandel einzudämmen, sollen Waffen in Zukunft registriert werden. Zunächst ist aber erst einmal eine Kennzeichnung am Lauf oder Griff vorgeschrieben. Auch Teile, die einzeln gehandelt werden, müssen markiert sein. Wer zudem eine Waffe mit über die Grenze nehmen will, muss zuvor die Genehmigung des anderen Staates eingeholt haben.

Vaterschaftsfeststellung ohne Klageautomatik
Ab April wird die Feststellung der Vaterschaft von einem möglichen Anfechtungsverfahren entkoppelt. Bislang führte die Feststellung, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater eines Kindes ist, automatisch zur Anfechtung des rechtlichen Vaterschaft. Nunmehr kann die Frage der Vaterschaft ohne die Zwangsläufigkeit einer Anfechtung geklärt werden.
Unverändert müssen aber weiterhin alle Betroffenen einer Vaterschaftsfeststellung zustimmen. Hat zum Beispiel die Mutter Einwände dagegen, kann der rechtliche Vater hingegen nur auf dem Wege einer Anfechtungsklage Klarheit erlangen. Heimliche Vaterschaftstests bleiben ebenfalls weiterhin untersagt.

Aus für alte Kindersitze
Am April sind EU-weit nur noch Autokindersitze mit den Prüfnummern ECE 4403 und ECE 4404 zugelassen. Sitze mit einer Prüfnummer, die mit 1 oder 2 endet, sind meist mehr als 13 Jahre alt und nicht mehr erlaubt. Wer noch mit einem alten Sitz angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld von 30 Euro. Die ECE-Nummern sind an jedem Kindersitz angebracht, meist als Anhänger, Aufnäher oder Aufdruck.

Aus für alte Kindersitze
Mehr als 13 Jahre sollte ein Kindersitz nicht benutzt werden. Alte Modelle sind ab 01. April 2008 nicht mehr zulässig. Ins Auto dürfen nur noch Sitze nach aktueller Prüfnorm. (31.03.2008)

Verändertes Gentechnikrecht
Zwei Gesetze und zwei Verordnungen bringen neue Bestimmungen zur Gentechnik. Geregelt wird unter anderem der Umgang mit der Aufschrift "Ohne Gentechnik". So dürfen nunmehr tierische Erzeugnisse auch dann damit gekennzeichnet werden, wenn das Futter der Tiere gentechnisch hergestellte Zusätze enthielt. Diese Lockerung war notwendig geworden, weil nach den bisherigen strengeren Vorschriften kaum noch Lebensmittel als gentechnikfrei ausgewiesen werden konnten.
Auch der Abstand von Genmaisanpflanzungen zu anderen Maisfeldern wurde geregelt. Er muss zu herkömmlichem Mais mindestens 150 Meter betragen, zu ökologisch bewirtschaftetem Mais sogar 300 Meter. Benachbarte Landwirte können sich aber auch auf einen geringeren Abstand einigen, müssen dies dann aber im Standortregister veröffentlichen.

Für viele Gentechnik-Forschungen fällt mit der neuen Rechtslage die Anmeldepflicht weg. Jetzt sind entsprechende Vorhaben nur noch anzuzeigen, danach kann ohne Wartezeit mit der Arbeit begonnen werden kann.

Entlastung der Sozial- und Arbeitsgerichte
Um Arbeitsgerichtsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Alleinentscheidungsbefugnis der Vorsitzenden erweitert. Neu ist auch der Gerichtsstand: Er befindet sich nun an dem Ort, an dem ein Arbeitnehmer für gewöhnlich arbeitet. Außerdem sind nachträgliche Kündigungsschutzklagen nun leichter möglich.
Auch an den Sozialgerichten gibt es Veränderungen. In erster Instanz werden an Landessozialgerichten nur noch Fälle verhandelt, in denen es um übergeordnete Rechtsfragen geht, nicht aber Tatsachenfragen zur Klärung von Einzelfällen. Die Schwellenwerte zur Berufung wurden angehoben und die Prozessparteien zur stärkeren Mitwirkung verpflichtet. Mit diesen Maßnahmen sollen die Gerichte entlastet und die Verfahren verkürzt werden.

Gründliche Passagierkontrollen
Fluggesellschaften aus anderen Staaten, die Ziele in der Europäischen Union ansteuern wollen, müssen auf Anforderung den Grenzschutzbehörden vorab bestimmte Passagierdaten übermitteln. Dies soll illegale Einwanderung verhindern und eine schnelle und gründliche Kontrolle der Passagiere ermöglichen.

Letzte Änderung: 07.04.2008