Besuch beim Kinderarzt wird Pflicht

Vorschaubild

16.04.2008 Um den Kinderschutz zu verbessern, wird Baden-Württemberg den Gang zum Kinderarzt noch in diesem Jahr verpflichtend vorschreiben

Das hat Sozialministerin Monika Stolz (CDU) gegenüber der SÜDWEST PRESSE angekündigt. Sie will dazu bereits in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Eine "rechtliche Teilnahmepflicht" an den kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen sei "eine unerlässliche Voraussetzung", um die Teilnahmequote zu steigern, sagte die Ministerin. Der Deutsche Kinderschutzbund lobte den Vorstoß.

Auf Bußgelder oder andere Sanktionsdrohungen will Stolz verzichten. Sie erwarte, dass die Verpflichtung zu einer "Bewusstseinsschärfung in der Bevölkerung" führe, sagte die CDU-Politikerin. Ihren Angaben zufolge werden die Früherkennungsuntersuchungen schon derzeit sehr häufig in Anspruch genommen, gerade in den ersten beiden Lebensjahren eines Kindes. Aber ab dem vierten Lebensjahr sinke die Teilnahmequote merklich.

Baden-Württemberg folgt damit dem Beispiel anderer Länder. In Bayern besteht seit Januar die Pflicht zur Teilnahme an den sogenannten U-Untersuchungen. Andere Länder haben, als Reaktion auf spektakuläre Fälle verwahrloster Kinder, ebenfalls derartige Vorschriften erlassen.
SÜDWEST PRESSE,16.04.2008

Letzte Änderung: 16.04.2008