Lachnummer mit Blume

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28.04.2008 Die Posse um das Blumenverkaufsverbot am diesjährigen Muttertag schaukelt sich zu einem Machtkampf zwischen Landesregierung und Kommunen hoch

Glücklich das Land, das keine anderen Sorgen hat. Aber ärgerlich ist der Kasus wegen seiner Lachnummernqualität schon: Die Posse um das Blumenverkaufsverbot am diesjährigen Muttertag schaukelt sich zu einem Machtkampf zwischen Landesregierung und Kommunen hoch, den erstere wohl so oder so nur verlieren kann.

Beharrt die Sozialministerin mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten darauf, dass nach dem neuen Ladenschlussgesetz Blumenläden am Pfingstsonntag zugesperrt bleiben müssen, werden Gerichte die bewegende Frage klären müssen, ob Mütter ein Recht auf einen frischen Strauß haben. Widerspenstige Städte reklamieren schließlich ihr Selbstverwaltungsrecht. Und da spricht einiges dafür, dass eine auf wenige Stunden beschränkte Ausnahmeregelung im öffentlichen Interesse liegt und deshalb von den Behörden nicht einfach vom Tisch gewischt werden kann.

Zumal der Feiertagsschutz ohnehin löchrig ist: Nicht nur Tankstellen und Bäcker dürfen das Verkaufsverbot umgehen. Auch für Ausflugs- und Kurorte gelten Sonderregelungen. Mit dem Städtetag und dem Koalitionspartner FDP haben die Kommunen inzwischen gewichtige Mitstreiter.

Macht die Regierung einen Rückzieher, wird ihr das von interessierter Seite sicher als Niederlage ausgelegt. Doch mit Blick auf Pfingsten könnte die Abkehr vom bockig vertretenen Standpunkt auch als Erleuchtung durchgehen. BETTINA WIESELMANN

Letzte Änderung: 28.04.2008