Untersuchung für Dreijährige
Mit der Einführung einer neuen Vorsorgeuntersuchung für Dreijährige können Eltern ihre Kinder bis zum sechsten Lebensjahr künftig insgesamt zehnmal auf Kassenkosten untersuchen lassen. Wegen drastischer
Fälle von Kindesmisshandlung hatten Politiker mehr Kontrollen und Arztbesuche gefordert. Darauf ziele die neue U7a aber nicht ab, sagte der Ausschussvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Rainer Hess. Den Ausschlag
hätten medizinische Gründe gegeben. Es handele sich nicht um eine Pflichtuntersuchung. Die neue U7a umfasse auch eine Überprüfung der Augen. Der Beschluss soll in einigen Monaten in Kraft treten.
SÜDWEST PRESSE,17.05.2008
Letzte Änderung: 17.05.2008