Aktenkundig - manchmal auch lustig

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12.06.2008 Bei den Streitigkeiten, die die Rechtssekretäre bearbeiten, geht es nicht immer bierernst zu - drei skurrile Fälle aus der Praxis.

Brathuhn mit Folgebesuch

Eine im Seniorenheim beschäftigte Küchenhilfe bereitete im Küchen-Backofen zwei Hähnchen zu. Der Bratenrauch drang in den Flur und löste über die dortigen Rauchmelder Feueralarm aus. Obwohl die Feuerwehrleute unverrichteter Dinge wieder abzogen, sollte die Arbeitnehmerin für die Einsatzkosten in Höhe von 563 Euro aufkommen. Zu Unrecht, entschied das Ar­beitsgericht. Auch wenn die Küchenhilfe durch Einschalten der Dunstabzugshaube den Feueralarm hätte verhindern können, haften Arbeitnehmer nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Pflichtwidrigkeiten begehen und so dem Arbeitgeber schaden.

Enge Kiste

Ein Arbeitnehmer mit über zwei Meter Körpergröße beanspruchte einen Mittelklasse-Pkw als Dienstwagen. Zu teuer, fand der Arbeitgeber, ein kleines Modell muss reichen. Schließlich kaufte sich der Arbeitnehmer selbst einen Wagen, der für seine Körpergröße komfortabel war, und verlangte vom Arbeitgeber eine Zuzahlung. Vor Gericht bekam der hoch gewachsene Mandant Recht - der Arbeitgeber musste zuzahlen.

Ferkel-Unterschlagung

Sechs Euro Prämie pro Ferkel - das wurde einem Arbeitnehmer aus dem Bereich Schweinehaltung für den Fall der Überproduktion versprochen. Als der fleißige Landwirt 5.115 Ferkel züchtete statt der lediglich geforderten 4.783 Soll-Ferkel, verlangte er zu Recht seine Prämie - immerhin ging es um fast 2.000 Euro. Vor Gericht konnte in einer Leistungsklage ein zufriedenstellender Vergleich erreicht werden - die noch ausstehende Vergütung für die Überproduktion wurde nachgezahlt.
dgbrechtsschutz

Letzte Änderung: 12.06.2008