Rieber-Skandal: Volle Unterstützung für Carmen auf der Delegiertenversammlung
"Solange Dr. Bohnert die unfassbare Kündigungsabsicht der Kollegin Holler nicht bedingungslos zurücknimmt, werden wir keinem weiteren Tarifvertrag zur Sanierung des inzwischen wieder gesundenden Unternehmens unterschreiben!" verkündete der erste Bevollmächtigte der IG Metall, Gert Bauer, unter tosendem Beifall den 120 MetallerInnen auf der gestrigen Delegiertenversammlung in Metzingen.
Die IG Metall kann es nicht zulassen, dass ein Geschäftsführer einem Betriebsrat einen Maulkorb für alle Zeit verpassen kann. Denn das wird das Ergebnis sein, wenn die Forderung Bohnerts erfüllt wird, die er gestern auf einer Pressekonferenz zum Thema im Hause Rieber vorstellte:
Frau Holler soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass sie zukünftig keine negativen Äußerungen über die Geschäftsleitung mehr tätigt. Darüber hinaus soll sie mit einem Zwangsgeld im Falle eines Verstoßes belegt werden.
Wenn so etwas Schule machen würde, gäbe es bald keine Betriebsräte mehr. Denn die Aufgabe von Betriebsräten ist es auch, Kritik zu äußern, wenn Missstände zu beklagen sind. Welcher Betriebsrat hat seine Geschäftsleitung nicht schon mal kritisiert?
Völliges Unverständnis über den Angriff auf Frau Holler war auch der anschließenden Diskussion zu entnehmen, im Laufe derer die Delegierten versicherten, dass es mit Sicherheit von großem öffentlichen Interesse sein wird, wenn es den Versuch einer Zustimmungsersetzung durch das Reutlinger Arbeitsgericht geben sollte.
Viel Beifall bekam ein Delegierter, der es "als Pflicht für jeden Delegierten" ansah, zu dieser Verhandlung im Arbeitsgericht als Beobachter zu kommen.
Wenn Bohnert sich entscheidet, die Zustimmungsersetzung zur Kündigung von Carmen Holler beim Arbeitsgericht zu beantragen, wird die IG Metall Reutlingen-Tübingen diesen Termin auf ihrer Internetseite bekannt geben.
Großes Erstaunen gab es als am Rande der Versammlung jemand bemerkte, dass der agierende Vorsitzende der Geschäftsleitung (Dr. Robert Bohnert) auch nach bald einem Jahr immer noch nicht im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen sei.
Letzte Änderung: 21.11.2007