Ab Januar geringere Beiträge

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21.12.2008 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ab Januar geringere Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zahlen.

Das hat der Bundesrat gestern beschlossen. Der Beitragssatz sinkt von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts. Vor drei Jahren lag der Satz bei 6,5 Prozent.

Um die Vermittlung von Arbeitslosen zu entbürokratisieren, wird die Zahl der Arbeitsmarkt-Förderprogramme - derzeit 50 - halbiert. Unter anderem ist ein Vermittlungsbudget zur individuellen Förderung vorgesehen. Abgeschafft wird der Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf Arbeits-Beschaffungs-Maßnahmen. Neu eingeführt wird ein Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. ddp

südwest presse,20.12.2008

Letzte Änderung: 21.12.2008