Rote Karte für schwarzes Brett

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27.03.2009 Durch alle Instanzen will die Gewerkschaft Verdi Zugang in kirchliche Betriebe einklagen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht Heilbronn hat sie verloren.

Arbeitsgericht: Verdi bekommt keinen Zugang zu kirchlicher Klinik
Die Gewerkschaft Verdi hat keinen Anspruch auf ein schwarzes Brett im Schwäbisch Haller Diakoniekrankenhaus (Diak).

Die Außenkammer Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn wies gestern eine Klage gegen die Klinik zurück, die von Verdi verlangte Aushänge nicht erlaubt. Es gebe keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zugangsrecht für die Funktionäre, begründete Richter Ralf Büschler die Ablehnung.

Als Hauptargument gegen Verdi bezeichnete Büschler ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1981. Darin sei der Sachverhalt "grundsätzlich geklärt " und der Zutritt zu kirchlichen Einrichtungen verwehrt worden. Diese Entscheidung sei für die Gerichte bindend. Ein anderslautendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2006 habe sich auf weltliche Betriebe bezogen.

Der Arbeitsrichter sieht in seinem Spruch auch keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung. Antidiskriminierung betreffe "nur die Beschäftigten, nicht aber die Gewerkschaft als Kollektiv oder Verband ".

Bei dem Grundsatzstreit geht es um das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen. Der Artikel 140 ist aus der Weimarer Verfassung von 1919 übernommen worden. Die Verfassungsrichter haben bereits 1981 entschieden, dass nur aus "zwingenden Gründen des Gemeinwohls " mit einem eigenen Gesetz in dieses Recht eingegriffen werden dürfe.

"Verdi verlangt etwas, was es nach meinem Verständnis gar nicht geben kann ", sagte Diak-Chef Stephan Zilker. Unter seinen rund 2500 Mitarbeitern gibt es über 100 Verdi-Mitglieder. "Wir werden in die Berufung gehen ", kündigte Gewerkschaftssekretär Anton-Eugen Schmid an. Notfalls soll das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angerufen werden, dessen Urteil wiederum dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden könnte.

Dieses Vorgehen ist auch im Interesse von Richter Ralf Büschler, wie er der SÜDWEST PRESSE sagte. "Das ist eine Sache von grundsätzlicher Bedeutung, deshalb haben wir nichts dagegen, wenn unsere Auffassung überprüft wird. "

schw.tagblatt,27.03.2009

Letzte Änderung: 27.03.2009