Arbeitsgericht lehnt BR-Kündigungen ab!

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27.07.2009 Die IG Metall RT-TÜ begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts, das den Antrag der Geschäftsführung von Einhorn zur Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Stellvertreterin abgewiesen hat.

Die IG Metall ist sich sicher, dass die Geschäftsführung des Hemden-Herstellers Einhorn in Kirchentellinsfurt seit mehreren Monaten versucht, Stimmung gegen die beiden Betriebsrätinnen in ihrer Firma zu schaffen.

Daher hat die IG Metall schon Anfang Mai einen Strafantrag gegen die Einhorn-Geschäftsführer bei der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gestellt.

Durch die Abweisung des Kündigungsbegehrens beim Arbeitsgericht konnte klar aufgezeigt werden, dass die beabsichtigten Kündigungen gegen geltendes Recht verstoßen. Ebenso wurde die Verweigerung des Betriebsrats zur Zustimmung der Kündigung ihres Führungsdous damit bestätigt.

"Die beiden Kolleginnen haben in den letzten Jahren immer verantwortungsbewusst und im Sinne der Beschäftigten und des Unternehmens gehandelt", so Maria Rihm von der IG Metall.

Als der Betrieb 2008 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist und den Beschäftigten neue Arbeitsverträge mit der Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen vorgelegt wurden, gab es große Unzufriedenheit im Betrieb.

So haben sich Beschäftigte, unter Druck gesetzt gefühlt und zum Teil Arbeitsverträge unterschrieben, ein anderer Teil hat die Unterschrift verweigert.

Die IG Metall hat versucht einen TV mit Tariföffnung bei Einhorn zu vereinbaren, was nicht möglich war, da das Unternehmen keiner Beschäftigungssicherung zustimmen wollte. Die Information, die angeblich zum Vertrauensbruch führte, bekam die IG Metall Sekretärin Maria Rihm vom Verbandvertreter Behringer vom Arbeitgeberverband Südwest-Textil.

Die IG Metall beobachtet aktuell, dass auch weiterhin Stimmung gegen die Betriebsrätinnen gemacht wird.

Letzte Änderung: 27.07.2009