Christl. Gewerkschaft nicht Tariffähig

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08.12.2009 IG Metall begrüßt Entscheidung zur Nicht-Tariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit. Geschädigte auch in der Region Neckar-Alb?

Die IG Metall hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt.

"Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Montag in Frankfurt. Die heutige Entscheidung in zweiter Instanz bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um ein nicht tariffähiges Gebilde handele.

"Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen", sagte Schwitzer.

Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit einer Vielzahl weiterer Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Diese könnten ihren Anspruch auf das gleiche Entgelt eines vergleichbaren Stammbeschäftigten, auch rückwirkend bis zu drei Jahren, geltend machen.

Auch in der Region Reutlingen-Tübingen vermutet die IG Metall Zeitarbeitsfirmen, die ihre Beschäftigten nach diesen "Tarifverträgen" bezahlen oder bezahlt haben.

"Es ist schon sehr verwunderlich, was sich so unter dem "Deckmäntelchen des christlich sein" im Arbeitsleben tummeln darf", resümiert Michael Bidmon von der IG Metall Reutlingen-Tübingen.

Vielleicht geht jetzt dem Einen oder der Anderen ein Licht auf, mit welchen Mitteln eine sogenannte Christliche Gewerkschaft im Sinne der Arbeitnehmer agiert? "Mit christlicher Verantwortung oder gar Nächstenliebe haben solche Gefälligkeitstarifverträge auf jeden Fall nichts zu tun", so Bidmon weiter.

Letzte Änderung: 08.12.2009