Progressionsvorbehalt aussetzen!

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16.12.2009 Viele Beschäftigte leiden durch Kurzarbeit massiv unter Entgelteinbußen. Um eine Doppelbelastung zu verhindern, fordert die IG Metall den Progressionsvorbehalt auszusetzen.

Die Delegiertenversammlung und der Ortsvorstand der IG Metall Verwaltungsstelle Reutlingen-Tübingen fordert von der Bundesregierung, den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit aussetzen.

Die Forderung bezieht sich auch auf die Bundestagsabgeordneten aus den Wahlkreisen der Verwaltungsstelle. Diese werden aufgefordert, sich für die Forderung der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.

Progressionsvorbehalt?

Damit Menschen nicht doppelt belastet werden und im kommenden Jahr durch eine Steuernachzahlung zusätzliche finanzielle Einbußen haben, muss der Progressionsvorbehalt ausgesetzt werden!

Obwohl Kurzarbeitergeld zunächst Steuerfrei ist, werden die steuerpflichtigen Einkünfte bei dem Lohnsteuerjahresausgleich mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergäbe, wenn auch die steuerfreien Leistungen besteuert würden.

Bundesregierung kann Versprechen einlösen

Die neue Bundesregierung hat vor der Wahl von Steuererleichterung für die Bürgerinnen und Bürger gesprochen. Jetzt besteht die Möglichkeit diese Versprechen direkt umzusetzen.

Statt einseitig Unternehmen zu entlasten, kann unsere Bundeskanzlerin, die gerne die Kanzlerin aller Deutschen ist, hier zeigen, wie ernst sie es meint.

Der Text der Resolution steht weiter unten zum Download bereit.

Anhang:

Resolution Progressionsvorbehalt IGM RT-TÜ

Resolution Progressionsvorbehalt IGM RT-TÜ

Dateityp: PDF document, version 1.6

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Letzte Änderung: 16.12.2009