Kindergeld bekommen wird einfacher
Das Kindergeld ist zukünftig leichter zu bekommen. Durch das Steuervereinfachungsgesetz fällt ab 2012 der Grenzbetrag von 8.004 Euro für die Berechnung des Kindergeldanspruchs von Auszubildenden weg. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird somit unerheblich.
Bisher musste bei Auszubildenden immer die Höhe der Ausbildungsvergütung bei der Beantragung des Kindergeldes angegeben werden. In der Praxis führte dies teilweise dazu, dass wegen weniger zu viel verdienter Euro Ausbildungsvergütung, am Jahresende das komplette Kindergeld zurückgezahlt werden müsste. Die IG Metall begrüßt deshalb die Änderung des Gesetzgebers, die wir selber seit Jahren gefordert haben. Für alle Auszubildenden und Eltern eine deutliche Erleichterung!
Letzte Änderung: 15.12.2011