Seit 1.Juli in BaWü: Bildungszeitgesetz

Vorschaubild

02.07.2015 Seit 1.Juli gilt das neue Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg. Die ArbeitnehmerInnen können sich nun auch u.a. für politische Bildung bis zu 5 Tage im Jahr bezahlt freistellen lassen.

Die IG Metall Reutlingen-Tübingen begrüßt das endlich in Kraft tretende Bildungszeitgesetzes nach der "schweren Geburt" in Baden-Württemberg.

Nachdem in den meisten Bundesländern bereits seit 25 Jahren ähnliche Regelungen gelten, haben ab dem 1.Juli auch Beschäftigte aus Baden-Württemberg das Recht zur bezahlten Freistellung für persönliche Weiterbildung.

Unter anderem kam das Gesetz durch die stetigen Forderungen der Gewerkschaften zu Stande, obwohl die Arbeitgeberschaft im Musterländle dagegen Sturm gelaufen ist.

Nach der neuen Regelungen können nun Beschäftigte bis zu 5 Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr bei ihrem Arbeitgeber für persönliche Weiterbildung beantragen. Unter diese Regelung fallen z.B. auch Maßnahmen der politischen Bildung, wie sie auch von den Gewerkschaften angeboten werden. Die IG Metall bietet ein sehr weites Spektrum an solchen Seminareangeboten, die frei zugänglich sind. Für Mitglieder der IG Metall trägt die Gewerkschaft hierfür die kompletten Kosten der Qualifizierungsmaßnahme. Weitere Informationen zu diesen Weiterbildungen sind auf den Internetseiten der IG Metall unter "Bildung" zu finden oder auch bei den IG-Metall Vertrauensleuten, sowie den IG Metall-Betriebsräten zu erfragen.

Bei der Beantragung beim Arbeitgeber ist jedoch die Antragsfrist von 8 Wochen vor Qualifizierungsbeginn zu beachten. Der Arbeitgeber kann die Maßnahmen nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Wir empfehlen dringend um Kontaktaufnahme mit der örtlichen IG Metall vor der Beantragung einer solchen Weiterbildung, um sicher zu stellen, dass es noch freie Plätze gibt. Zusätzlich sollte der Antrag ordnungsgemäß erfolgen und die Maßnahme genehmigungsfähig sein. Daher ist es ratsam den Rat von Fachleuten einzuholen.

Wir sind für unsere Mitglieder da und geben euch gerne unseren Ratschlag zur richtigen Vorgehensweise für den Umgang mit dem neuen Gesetz.

Letzte Änderung: 31.07.2015