Wegen 2,80 Euro - fristlose Kündigung

25.07.2006 Solidaritätserklärung mit dem Ver.di Betriebsratskollegen Gerhard Schönfeld

Wir, der Ortsfrauenausschuss der IG Metall Reutlingen/Tübingen protestieren entschieden gegen die Beschneidung von Betriebsratsrechten bei der Firma Koch, Neff & Oetinger VA.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass Arbeitgeber ihr unternehmerisches Risiko gänzlich auf die Belegschaft abwälzen, indem sie versuchen, mit Einzelarbeitsverträgen den Manteltarifvertrag auszuhöhlen.
Wir verurteilen, dass aktive Gewerkschafter und Betriebsräte, die für die Interessen der
Belegschaft und ihrer Familien gegen massive Verschlechterung der tariflichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eintreten, mit Repressalien wie fristloser Kündigung bedroht werden und ihnen dabei die Existenz unter den Füssen weggezogen werden soll.
Das vollzieht sich unter dem Vorwand, dass Gerhard Schönfeld eine Straftat, Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch, begangen haben soll, weil er eine Ver.di Gewerkschaftssekretärin in die Betriebskantine zum Arbeitsessen eingeladen hat. Damit soll er die Firma. KNO VA um 2,80 Euro geschädigt und betrogen haben, da der Gewerkschaftssekretärin kein Essen zum vom Arbeitgeber subventionierten Mitarbeiterpreis zustehe.
Solches Arbeitgeberverhalten verurteilen wir!
Wir erklären uns solidarisch mit dem Ver.di Kollegen Gerhard Schönfeld und sind bereit ihn weiter zu unterstützen bei der Verteidigung der Betriebsratsrechte und seiner Weiterbeschäftigung.
Wir fordern den Betriebsrat bei Koch, Neff & Oetinger VA auf, alles gegen die unter Vorwand betriebene Entlassung des Ver.di Kollegen Gerhard Schönfeld zu unternehmen.
Einstimmig von dem Ortsfrauenausschuss der IG Metall Reutlingen/Tübingen am 25.07.2006 verabschiedet.

Weiterleiten über
Ver.di FB 12 - Handel z. Hd. Frau Ursula Schorlepp Telefax: 0711 1664-109, Ursula.schorlepp@verdi.de
an den Betriebsrat der Fa. Koch, Neff &Oetinger VA in Stuttgart
an die Ver.di Betriebsgruppe der Fa. Koch, Neff & Oetinger VA in Stuttgart

Der Gütetermin ist am 01.08.2006 beim Arbeitsgericht in Stuttgart,
Johannesstraße 86, Saal 001, Hochparterre

Letzte Änderung: 21.11.2007