Minderung des Unterhalts bei Arbeitslosigkeit

14.08.2006 Arbeitslosigkeit führt nicht ohne weiteres zu geringeren Unterhaltszahlungen

Arbeitslosigkeit führt nicht ohne weiteres zu geringeren Unterhaltszahlungen. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Wer arbeitslos sei, müsse sich auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit intensiv unreinen Job bemühen. Tue der Betroffene das nicht, müsse er unterhaltsrechtlich so behandelt werden, als habe er eine Beschäftigung gefunden. Das Gericht lehnte den Antrag eines geschiedenen Mannes auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Der Kläger wollte eine Herabsetzung seiner Un-terhaltszahlungen erreichen, weil er nicht mehr in der Lage sei, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Richter sahen keine Erfolgsaussichten für seine Klage: Er habe sich nicht intensiv genug um eine Stelle bemüht (Az.: 7 WF 107/06). Dpa
Südwestpresse 04.08.06

Letzte Änderung: 21.11.2007