CDU will höheres Mindestalter bei Witwenrente

25.08.2006 RENTE / CDU denkt über höheres Mindestalter bei Witwenrenten nach. Witwen/Witwer sollen weniger Witwenrente erhalten, Einsparungen helfen der Finanzierung von Erwerbsgeminderten

RENTE / CDU denkt über höheres Mindestalter nach
Weniger für Witwen

Junge Witwen sollen keine Hinterbliebenenrente, mehr bekommen: In der CDU gibt es Überlegungen, das Mindestalter von derzeit 45 auf 50 bis 52 Jahre zu erhöhen.

DIETER KELLER
BERLIN • Die Union denkt über deutliche Einschnitte bei der Hinterbliebenenversorgung nach: Das Mindestalter für die "große Witwenrente" sollte von derzeit 45 Jahre auf 50 oder 52 Jahre erhöht werden. Das sagte der Unions-Rentenexperte Peter Weiß, CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr, unserer Zeitung. Wer schon Witwenrente bekommt, wäre von einer Änderung aber nicht betroffen.

Mit den Einsparungen könnten Ausnahmen für Erwerbsgeminderte finanziert werden, die nicht bis 67 arbeiten können: Sie könnten schon ab dem 63. Lebensjahr Rente ohne Abschlage erhalten.
Derzeit wird das Gesetz vorbereitet, mit dem das allgemeine Rentenalter ab 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht wird. In diesem Rahmen muss geprüft werden, ob auch andere Altersgrenzen im Rentenrecht angehoben werden, beispielsweise bei der Hinterbliebenenrente.

Weiß hält die heutige Grenze von 45 Jahren für nicht mehr gerechtfertigt: Die Erwerbstätigkeit von Frauen nehme zu und dadurch die Notwendigkeit der Hinterbliebenenrente ab. Zudem stiegen langfristig die Chancen für die Rückkehr in den Beruf zwischen 40 und 50, und die Lebenserwartung erhöhe sich bei Frauen schneller als bei Männern.

Anspruch auf die "große Witwenrente" haben Witwen und Witwer, die 45 Jahre alt sind, ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder erwerbsgemindert sind. Bei Todesfällen vor 2002 gab es 60 Prozent der Rentenansprüche des Ehepartners. Dies gilt auch für alle, die vor 2002 geheiratet haben, wenn einer der Ehegatten vor 1962 geboren wurde.

Alle anderen haben ein Wahlrecht: Entweder sie erhalten 55 Prozent der Rente, oder die Partner entscheiden sich noch zur Lebzeiten dafür, ihre Rentenansprüche auf beide gleichmäßig aufzuteilen. Die deutlich niedrigere "kleine Witwenrente" bekommen alle anderen, aber nur 24 Monate lang.

Ende 2005 wurden 115 000 Renten an Witwen und Witwer zwischen 45 und 50 gezahlt Einschließlich der 52-Jährigen waren es 172 200. Das waren 3,2 Prozent aller Hinterbliebenenrenten.

Ab September soll eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen die Details beraten. Aus der SPD-Fraktion hieß es, dabei könne man auch über eine Anhebung des Mindestalters bei Witwenrenten nachdenken, etwa auf 47 Jahre. 50 oder 52 Jahre seien dagegen unangemessen. Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) wollte sich gestern nicht festlegen.

Südwestpresse 10.08.2006

Letzte Änderung: 21.11.2007