Sterilisation

10.10.2006 Sterilisation nur im Notfall

Ein Arzt darf die Sterilisation einer Frau ohne deren ausdrückliche Einwilligung nur im "äußersten Notfall" vornehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Wegen der mit dem Eingriff verbundenen Folgen dürfe deren mutmaßliche Einwilligung nicht vorschnell unterstellt werden, heißt es in dem Urteil.
Das OLG hob damit eine Entscheidung des Landesgerichts Koblenz auf und verurteilte einen Arzt zur Zahlung von Schmerzensgeld.
Er hatte während einer Kaiserschnitt - Geburt Verwachsungen im Bauchraum der Klägerin festgestellt, die bei einer weiteren Schwangerschaft zu erheblichen Komplikationen hätten führen können. Er entschloss sich deshalb die narkotisierte Frau zu sterilisieren.
Der Arzt habe vorschnell gehandelt, befand das OLG. Da keine akute Lebensgefahr bestand, hätte er warten können, ob die Frau bei einer künftigen Schwangerschaft das Risiko von Komplikationen auf sich genommen hätte. Eine Sterilisation hätte später und nach Rücksprache mit der Klägerin stattfinden müssen. (Az: 5U290/06.)

Südwestpresse, 09.10.06

Letzte Änderung: 21.11.2007